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RPV_Satzung(5105KB) |
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Geschäftsordnung2008(856KB) |
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1.
Verbandsversammlung: |
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Oberstes Organ des Verbandes
ist die Verbandsversammlung, in die jedes Mitglied einen Verbandsrat
entsendet. Eine Gemeinde wird dabei durch den ersten Bürgermeister, ein
Landkreis durch den Landrat vertreten. Abstimmungen erfolgen nach der
Einwohnerzahl, wobei jeder Verbandsrat für je 1.000 angefangene Einwohner
eine Stimme hat. |
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2.
Verbandsvorsitzender: |
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Der Verbandsvorsitzende wird nach der Verbandssatzung auf die Dauer
von drei Jahren im Wechsel aus der Gruppe der Verbandsmitglieder gewählt,
die dem Bayerischen Städtetag, dem Bayerischen Landkreistag und dem
Bayerischen Gemeindetag angehören. Am 25.11.2008 ist Bürgermeister Georg
Klaußner zum Verbandsvorsitzenden gewählt worden, zum 1. Stellvertreter des
Vorsitzenden ist Landrat Christian Knauer ernannt worden und das Amt des 2.
Stellvertreters hat Bürgermeister Hansjörg Durz übernommen.
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3.
Planungsausschuss: |
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Dem Planungsausschuss gehören
nach unserer Verbandssatzung 24 Vertreter der kreisangehörigen Gemeinden,
der kreisfreien Stadt Augsburg sowie der vier Landkreise entsprechend den
Stimmanteilen dieser Gruppen in der Verbandsversammlung an. Diese Aufgaben
des Planungsausschusses sind in § 10 der Verbandssatzung festgehalten. |
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4.
Verwaltungsausschuss
(weggefallen aufgrund Novellierung BayLplG): |
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5.
Geschäftsführung |
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Die Geschäftsführung wird nebenamtlich von Frau ORR’in Marion Koppe
und als Stellvertreter von Herrn VAR Thomas Huber (beide Landratsamt
Augsburg) wahrgenommen.
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Rechtliche
Grundlagen |
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Der Regionale Planungsverband Augsburg wird entsprechend dem Bayer.
Landesplanungsgesetz durch den Zusammenschluss der Gemeinden und Landkreise
der Region 9 (Augsburg) gebildet. Er ist mit dem Inkrafttreten der
Einteilung des Staatsgebietes in Regionen gemäß dem
Landesentwicklungsprogramm durch Beschluss der Bayer. Staatsregierung am
01.04.1973 entstanden.
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Auf Grund von Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des
Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) vom 27.Dezember 2004 (GVBl S.
521) wurde die Verbandssatzung des Regionalen Planungsverbandes in der
Region Augsburg (9) erlassen. |
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